Hausordnung

Diese Hausordnung gilt für sämtliche Besucherinnen und Besucher des Aloisball 2026 am 26. Juni 2026 auf der MS Stadt Linz.

Mit dem Erwerb eines Tickets sowie mit dem Betreten des Schiffes wird diese Hausordnung verbindlich anerkannt.

<h2>1. Geltungsbereich</h2>

Diese Hausordnung gilt für das gesamte Schiff und während der gesamten Dauer der Veranstaltung.

<h2>2. Zutritt und Einlass</h2>

Der Zutritt zur Veranstaltung ist grundsätzlich ab dem vollendeten 14. Lebensjahr gestattet. Jüngere Personen erhalten nur in Begleitung einer aufsichtspflichtigen Person Zutritt.

Der Zutritt erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Tickets sowie eines amtlichen Lichtbildausweises.

Nach Verlassen des Schiffes ist ein erneuter Zutritt ausgeschlossen.

Offensichtlich alkoholisierte, aggressive oder in sonstiger Weise sicherheitsgefährdende Personen können vom Einlass ausgeschlossen werden.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen den Zutritt zu verweigern, sofern dies aus Sicherheits-, Ordnungs- oder sonstigen sachlich gerechtfertigten Gründen erforderlich ist.

<h2>3. Jugendschutz</h2>

Es gelten die Bestimmungen des Oö. Jugendschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung.

Insbesondere gilt:

  • die Abgabe und der Konsum von Alkohol sind unter 16 Jahren unzulässig;
  • die Abgabe und der Konsum gebrannter alkoholischer Getränke sind unter 18 Jahren unzulässig;
  • der Konsum von Tabak- und Nikotinprodukten ist unter 18 Jahren verboten.

Vom Veranstalter ausgegebene Altersarmbänder sind verpflichtend zu tragen. Sie dürfen weder entfernt, manipuliert noch an Dritte weitergegeben werden.

<h2>4. Sicherheit und verbotene Gegenstände</h2>

Das Mitführen folgender Gegenstände ist untersagt:

  • Waffen aller Art,
  • pyrotechnische Gegenstände,
  • illegale Substanzen,
  • Glasflaschen,
  • Spraydosen,
  • Laserpointer,
  • sonstige gefährliche Gegenstände, einschließlich übergroßer Powerbanks.

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

Am Eingang können Taschen- und Sicherheitskontrollen durchgeführt werden. Zulässig sind ausschließlich Handtaschen bis maximal A4-Größe, sofern vom Sicherheitspersonal nichts anderes angeordnet wird.

Es ist strengstens untersagt, Gegenstände über Bord zu werfen.

Ebenso sind das Übersteigen der Reling sowie das Springen in die Donau oder das Schwimmen im Bereich des Schiffes ausdrücklich verboten.

Notausgänge, Fluchtwege und Rettungsmittel sind jederzeit freizuhalten und dürfen weder blockiert, verdeckt noch missbräuchlich verwendet werden.

Im Notfall sowie bei einer Evakuierung ist den Anweisungen der Crew, des Sicherheitsdienstes und des sonstigen Ordnungspersonals unverzüglich und uneingeschränkt Folge zu leisten.

<h2>5. Rauchen</h2>

Das Rauchen ist ausschließlich in dem dafür gekennzeichneten Bereich im hinteren Teil des Schiffes bei den Toilettengestattet.

Die Verwendung von offenem Feuer ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände untersagt.

<h2>6. Verhalten der Gäste</h2>

Alle Gäste haben sich so zu verhalten, dass andere Personen weder gefährdet, belästigt noch in unzumutbarer Weise beeinträchtigt werden.

Insbesondere sind Diskriminierungen, Gewalt, sexuelle Belästigung, aggressives Verhalten sowie sonstige erhebliche Störungen des Veranstaltungsablaufs untersagt und können den sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung zur Folge haben.

Vandalismus, Sachbeschädigungen und mutwillige Verunreinigungen werden zivil- und gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt.

Die Toilettenanlagen sind ausschließlich bestimmungsgemäß zu benutzen. Missbrauch kann zum Ausschluss von der Veranstaltung sowie zu Schadenersatz- bzw. Kostenersatzforderungen führen.

Ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Veranstalters sind insbesondere folgende Handlungen untersagt:

  • Werbemaßnahmen,
  • Flyerverteilungen,
  • politische oder religiöse Aktionen,
  • das Sammeln von Unterschriften,
  • sonstige vergleichbare Aktivitäten.

Das Mitbringen von Tieren ist aus Sicherheits- und Hygienegründen nicht gestattet. Davon ausgenommen sind Assistenzhunde.

<h2>7. Musik-, Bühnen- und Technikbereiche</h2>

Der Bereich hinter dem DJ-Pult sowie sonstige Musik-, Bühnen- und Technikbereiche sind ausschließlich befugten Personen vorbehalten. Zutritt haben nur Mitglieder des Veranstaltungsteams, des Ballkomitees sowie sonstige ausdrücklich autorisierte Personen.

Gästen ist der Zutritt zu diesen Bereichen untersagt.

Es ist ferner nicht gestattet, auf Bühnen, Lautsprechern, Technikflächen oder Bar-Theken zu stehen oder zu sitzen.

Strom-, Ton- und sonstige Technikanschlüsse dürfen ausschließlich vom Veranstaltungsteam oder von hierfür autorisierten Personen verwendet werden.

<h2>8. Foto-, Video- und Tonaufnahmen</h2>

Während der Veranstaltung können Foto-, Video- und Tonaufnahmen zu Zwecken der Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsberichterstattung erstellt und veröffentlicht werden, insbesondere auf der Website, in sozialen Medien sowie in Presseberichten.

Eigene Foto- und Videoaufnahmen durch Gäste sind grundsätzlich zulässig, sofern dadurch weder der Veranstaltungsablauf gestört noch andere Gäste belästigt oder in ihren Rechten verletzt werden.

Die Verwendung von professionellem Equipment oder Drohnen ist ausschließlich mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters zulässig.

<h2>9. Zahlungsmittel und Verkauf</h2>

Nicht alle Bars und Verkaufsstellen an Bord akzeptieren Kartenzahlung. Besucherinnen und Besucher werden daher ersucht, gegebenenfalls ausreichend Bargeld mitzuführen.

Der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen durch Besucherinnen und Besucher ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet.

<h2>10. Haftung</h2>

Der Aufenthalt auf dem Schiff und die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verlorene, gestohlene oder beschädigte Gegenstände, soweit gesetzlich zulässig.

Für Personenschäden haftet der Veranstalter ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Den Anweisungen der Crew, des Sicherheitsdienstes und des Ordnungspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.

<h2>11. Hausrecht und Ausschluss von der Veranstaltung</h2>

Der Veranstalter übt während der gesamten Dauer der Veranstaltung das Hausrecht aus.

Personen, die gegen diese Hausordnung, gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gegen geltendes Recht verstoßen, können ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises von der Veranstaltung ausgeschlossen und des Schiffes verwiesen werden.

Mit dem Erwerb eines Tickets sowie mit dem Betreten des Schiffes wird diese Hausordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung anerkannt.