Widerrufsbelehrung
Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht, wenn für die Vertragserfüllung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist. Dies ist beim Aloisball 2026 der Fall, der am 26. Juni 2026 stattfindet. Für den Erwerb von Eintrittskarten und Tischreservierungen besteht daher kein gesetzliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht. Bereits abgeschlossene Bestellungen können daher grundsätzlich weder storniert noch rückerstattet werden.